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Geschrieben von Suidakra am 24.08.2011 um 16:32:

Brauch mal Eure Meinung

Hallo,

ich benötige einmal eure Meinung.

Ich hab vorletzte Woche diesen Artikel verkauft.

http://www.ebay.de/itm/110725868649?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649


Der Käufer kommt aus einem Ort, der ca. 50 km von mir entfernt liegt.
Hab direkt nach der Aukion und vorhin je eine Mail geschrieben.
Vom Käuferseite aus keinen Kontakt an mich.
Habe den Käufer darauf hingewiesen, das ich das Teil schnellstmöglichst aus der Wohnung haben möchte, da ich es definitiv nicht beim Umzug im September mitschleppen werde.
Da aber bisher keine Antwort vom Käufer kam, überleg ich jetzt, ob ich das Teil spätestens Freitag morgen in den Papiercontainer schmeiße, da vormittags die Müllabfuhr kommt.
Das Teil nervt langsam, steht oder liegt hier einfach im Weg in meiner kleinen 1 ZKB.
Habe den Käufer eine Frist gesetzt das er sich schnell melden sollte, spätestens bis Freitag morgens.

Natürlich hab ich den Verdacht, das es sich um ein Spaßgebot handeln könnte. Dem widerspricht allerdings das der Käufer nur ca. 50 km von mir weg wohnt, so gesehen mit Auto zu erreichen. Ist ja nicht als wenn jemand aus München oder Berlin geboten hätte, da wäre mich klar, das es ein Spaßgebot gewesen wäre.

der eine Euro tut mir nicht weh, die 9 % verkaufsprovision an ebay überleb ich auch ^^

Geht mir nur darum, das ich keine Lust habe, plötzlich Ärger zu erhalten wenn sich der Käufer demnächst doch noch mal meldet und ich ihm sage was sache ist.
ok, kann natürlich sein das derjenige zu dieser jahreszeit im urlaub ist, aber dann wenigstens mal ne mail schreiben oder so wäre ganz sinnvoll......... aber wie gesagt, bisher keine antwort von ihm.


Was meint ihr nun ?


Geschrieben von Tulimyrsky am 24.08.2011 um 16:53:

Selbst bei einer Klage durch den Käufer würde die Sache wegen Geringfügigkeit wohl kaum vor Gericht gehen.

Fristsetzung ist ok. Selbst schuld wenn er im Urlaub o.ä. ist. Selbst Krankheit schützt nicht.

Schmeiß das Ding am Freitag auf den Müll... mit dem Schild: gehört xy von Ebay ;-)

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Ich bin nicht der Messias - Doch, du bist es. Ich muss es wissen, denn ich bin schon einigen gefolgt.


Geschrieben von Suidakra am 24.08.2011 um 20:37:

ja nicht nur Thread anschauen, gerne auch andere Meinungen Augenzwinkern

Auch wenn Tuli schon mehr oder weniger alles gesagt haben könnte ^^


Geschrieben von dark side am 24.08.2011 um 21:42:

Hi Suidakra,
melde den Fall einfach e-bay. Damit hast du dich zumindest schon mal abgesichert. Das Teil würde ich auf keinen Fall in den Spermüll schmeißen, da du ja mit dem Käufer einen Vertrag eingegangen bist. Nun, bei einem Kaufpreis von nur einen Euro ist der ganze Fall mehr als ärgerlich. Wie gesagt, ich würde e-bay einschalten.


Geschrieben von Suidakra am 24.08.2011 um 22:18:

ja eben, wegen dem einen euro ist mir das zu blöde, nen aufstand zu machen, geschweige denn ebay kontaktieren.


Geschrieben von Tommy am 24.08.2011 um 22:21:

Zitat:
Original von Suidakra
ja eben, wegen dem einen euro ist mir das zu blöde, nen aufstand zu machen, geschweige denn ebay kontaktieren.

Dann klopp´ das Ding in die Tonne. Wegen einem Euro würde ich da nicht noch Zeit und Nerven investieren.

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Aktueller Roman

JS 1687 - Leibwächter der Halbvampire


Geschrieben von Habibi am 25.08.2011 um 12:58:

Sir Boromir - das wäre doch was für dich, solltest du Platz dafür haben Augenzwinkern

Suidakra: Schreib den Käufer heute nochmals an - per email und über ebay. Weise ihn nochmals auf die Frist hin - schließlich müsste das Teil 9 Tage nach Auktionsende bereits bezahlt sein.


Geschrieben von Suidakra am 25.08.2011 um 19:37:

natürlich ist das nicht bezahlt bisher.... aber den euro.... naja,.... egal ^^

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